Das Begrü­ßungs­geld: Der 1000. Antrag liegt vor!

Seit der Einfüh­rung des Begrü­ßungs­gel­des für neuge­bo­rene und hinzu­ge­zo­gene Kinder bis zum ersten Lebens­jahr im Juni 2019, haben eine Viel­zahl von Eltern diesen beson­de­ren Will­kom­mens­gruß der Stadt Dessau-Roßlau in Anspruch genom­men.

Wofür das Begrü­ßungs­geld verwen­det wird, ist ganz verschie­den. Vom neuen Kinder­sitz, über Sparen bis hin zum Bezah­len des Baby­schwimm­kur­ses – die Rück­mel­dun­gen der Eltern gehen dabei in unter­schied­li­che Rich­tun­gen.

Am 22.07.2021 konnte nun die 1000. Antrag­stel­le­rin in der Fach­stelle Frühe Hilfe begrüßt werden.

„Von dem Begrü­ßungs­geld kaufe ich meinem Kind Kinder­sa­chen und Spiel­sa­chen“, so die Anwort der Kindes­mut­ter auf die Frage, wofür das Begrü­ßungs­geld in Höhe von 125€ verwen­det wird.

Dass das Begrü­ßungs­geld vorran­gig dem Kind zugute kommt, dabei sind sich alle Eltern einig.

Nähere Infor­ma­tio­nen zum Begrü­ßungs­geld als Teil des Baby­will­kom­men­s­pak­tes der Stadt Dessau-Roßlau finden Sie unter der Rubrik Frühe Hilfen, Baby­will­kom­men­s­pa­ket oder Fach­stelle Frühe Hilfen.

 

Bild: henley­de­si­gnstu­dio/pixa­bay.com

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