Das „Netzwerk Frühe Hilfen“ | Jugendamt Stadt Dessau-Roßlau

Ein besonderes Willkommenspaket für die Familien unserer Stadt!

Wir freuen uns sehr darüber, endlich offiziell das neue „Babywillkommenspaket“ unserer Stadt bekannt zu geben und vorzustellen.

Nach Beschluss des Stadtrates erhalten Familien, die in Dessau-Roßlau gemeldet sind, die Möglichkeit, das Willkommenspaket für ihre Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres in Anspruch zu nehmen.

Das Babywillkommenspaket besteht aus:

  • dem Begrüßungsgeld in Höhe von 125€
  • einem umfassenden Informationsgespräch über aktuelle Angebote der Frühen Hilfen für Familie mit Kindern im Alter von 0–3 Jahren (Frühe Hilfen, Angebote)

Antragsberechtigt sind jeweils die Sorgeberechtigten, welche in der Regel die Eltern sind. Voraussetzungen sind, dass die Neugeborenen und hinzugezogenen Kinder ihren Wohnsitz in Dessau-Roßlau und das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zusätzlich erhalten Sie einen Entwicklungskalender „Ihr Kind entdeckt die Welt“ plus praktischer Tragetasche. Darin enthalten sind viele interessante Tipps und wichtige Hinweise vom 1. bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes, wie U-Untersuchungen, Entwicklungsschritte und möglicher Förderung, aber auch Anregungen zum Stillen, Schlafen, Schreien, Sprechen und Füttern sowie Liedtexte und Reime.

Der Wegwei­ser „Ange­bote für Fami­lien mit Kindern von 0–3 Jahren“ sowie der Fami­li­en­stadt­plan mit Spiel­plät­zen, Wickel­mög­lich­kei­ten und Fami­li­en­frei­zei­tor­ten bieten Ihnen daneben einen Einblick über Infor­ma­tio­nen für das Fami­li­en­le­ben in der Stadt Dessau-Roßlau.

 

Der Entwicklungskalender „Ihr Kind endeckt die Welt“ für Sie!

Sie möchten das Babywillkommenspaket in Anspruch nehmen?

Dann vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin über die Fachstelle Frühe Hilfen, Frau Schilling unter 0340 2041282.

Für einen Termin, ganz bequem bei Ihnen zu Hause, wenden Sie sich bitte an den Helfenden Willkommensbesuchsdienst, Frau Uhder unter 0340 2042486.

Zum Termin sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis eines Elternteils vorzulegen.

Den Antrag auf Begrüßungsgeld finden Sie hier.

 

 

 

 

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