Informationen rund um das Thema Kinderschutz

Kinderschutz – Wer ist zuständig?

Jugendamt
Geborgen und gesund aufwachsen – das ist das Recht der Kinder. Der Auftrag des Jugendamtes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes hindeuten.

Dann geht es darum, den Eltern in erster Linie Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

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