Kinderschutz – Wer ist zuständig?
Jugendamt
Geborgen und gesund aufwachsen – das ist das Recht der Kinder. Der Auftrag des Jugendamtes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes hindeuten.
Dann geht es darum, den Eltern in erster Linie Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.
Zentrale Frage ist: Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen wieder geschützt ist? Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen, d.h. die Kinder werden kurzzeitig außerhalb der Familie untergebracht, um ihr Wohl zu sichern. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn die Eltern in einer derartig schwierigen und belastenden Situation bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist.
Familiengericht
Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort der Kinder. Es kann den Eltern Auflagen und Weisungen zur Erziehung und Förderung erteilen. Sind solche Maßnahmen erfolglos geblieben oder ist anzunehmen, dass sie zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen, kann die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt entzogen werden.
Polizei
Die Polizei ist eine Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für die Verfolgung, aber auch Verhütung von Straftaten. Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch, ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die Polizei hat Möglichkeiten zur sofortigen Krisenintervention, um Kinder aus der Gefahrensituation zu nehmen und sie zu schützen.
Gesetzliche Grundlagen:
► Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Auszüge
► Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
► Bundeskinderschutzgesetz
Kinderschutz -Was Jugendämter leisten
► Pocketbroschüre
Kinderschutzkonzept
► Kinderschutzkonzept Sachsen-Anhalt
Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik
► Kinderschutzleitlinie-Langfassung
► Kinderschutzleitlinie-Kurzfassung
Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Schulen, Horten, Kindertagesstätten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen
► Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
Leitfaden für pädagogische Fachkräfte
Frauenschutz
► bundesweite Suche nach Frauenhäusern und Schutzwohnungen für Frauen und deren Kinder