Informationen rund um das Thema Kinderschutz

Kinderschutz – Wer ist zuständig?

Jugendamt
Geborgen und gesund aufwachsen – das ist das Recht der Kinder. Der Auftrag des Jugendamtes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes hindeuten.

Dann geht es darum, den Eltern in erster Linie Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten sie eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.

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Infos


Gesetzliche Grundlagen:

Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Auszüge
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Bundeskinderschutzgesetz

Kinderschutz -Was Jugendämter leisten
Pocketbroschüre

Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept Sachsen-Anhalt

Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik
Kinderschutzleitlinie-Langfassung

Kinderschutzleitlinie-Kurzfassung

Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Schulen, Horten, Kindertagesstätten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
Leitfaden für pädagogische Fachkräfte

Frauenschutz
bundesweite Suche nach Frauenhäusern und Schutzwohnungen für Frauen und deren Kinder

 

 

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