Infor­ma­tio­nen rund um das Thema Kinder­schutz

Kinder­schutz – Wer ist zustän­dig?

Jugend­amt
Gebor­gen und gesund aufwach­sen – das ist das Recht der Kinder. Der Auftrag des Jugend­am­tes ist es, das Wohl von Kindern und Jugend­li­chen zu schüt­zen. Die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter des Jugend­am­tes sind verpflich­tet, allen Hinwei­sen nach­zu­ge­hen, die auf eine mögli­che Gefähr­dung eines Kindes hindeu­ten.

Dann geht es darum, den Eltern in erster Linie Hilfe und Unter­stüt­zung anzu­bie­ten. Sie suchen den Kontakt zu der betrof­fe­nen Fami­lie, um gemein­sam mit ihr Lösungs­mög­lich­kei­ten zu entwi­ckeln. Dabei arbei­ten sie eng mit ande­ren Insti­tu­tio­nen zusam­men, zum Beispiel mit Kinder­ta­ges­stät­ten, Schu­len, Ärzten und der Poli­zei.

Weiter­le­sen

Infos


Gesetz­li­che Grund­la­gen:

Achtes Sozi­al­ge­setz­buch (SGB VIII) – Auszüge
Gesetz zur Koope­ra­tion und Infor­ma­tion im Kinder­schutz
Bundes­kin­der­schutz­ge­setz

Kinder­schutz -Was Jugen­däm­ter leis­ten
Pocket­bro­schüre

Kinder­schutz­kon­zept
Kinder­schutz­kon­zept Sach­sen-Anhalt

Kindes­miss­hand­lung, -miss­brauch, -vernach­läs­si­gung unter Einbin­dung der Jugend­hilfe und Pädago­gik
Kinder­schutz­leit­li­nie-Lang­fas­sung

Leit­fa­den für pädago­gi­sche Fach­kräfte in Schu­len, Horten, Kinder­ta­ges­stät­ten und ande­ren Kinder- und Jugend­ein­rich­tun­gen
Gewalt gegen Kinder und Jugend­li­che,
Leit­fa­den für pädago­gi­sche Fach­kräfte

Frau­en­schutz
bundes­weite Suche nach Frau­en­häu­sern und Schutz­woh­nun­gen für Frauen und deren Kinder

 

 

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