Information zur Antragstellung des Begrüßungsgeldes

Zurzeit wird das Begrüßungsgeld als freiwillige Leistung der Stadt Dessau-Roßlau aufgrund der satzungslosen Zeit nicht ausgezahlt.

Der Antrag kann dennoch gestellt werden, um die Anspruchsfrist einzuhalten.

Eine abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt, wenn die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

Bild: Fachstelle Frühe Hilfen | Stadt Dessau-Roßlau

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