125 € Begrüßungsgeld – diese finanzielle Aufmerksamkeit der Stadt DessauRoßlau können Eltern mit Neugeborenen und hinzugezogenen Kindern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Grundlage ist ein Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2019, der das Begrüßungsgeld als Bestandteil des Babywillkommenspaketes der Stadt Dessau-Roßlau mit in die Wege leitete.
Seitdem ist das Begrüßungsgeld als familienfreundliche Maßnahme bei den Eltern anerkannt. „Wir müssen für unser Kind alles neu kaufen. Da ist das Geld eine gute Unterstützung.“ „Sehr schön, davon kaufen wir einen Kindersitz“, sind immer wieder Äußerungen, die die Eltern bei der Beantragung rückmelden. Auch über die Stadtgrenzen hinaus stieß das Begrüßungsgeld auf Interesse.
Die angespannte Haushaltslage der Stadt Dessau-Roßlau führte im September 2023 zu einem Stopp in der Bearbeitung der Anträge.
Für die weitere Auszahlung des Begrüßungsgeldes entschied sich die Stadt Dessau-Roßlau trotz angespannter Haushaltslage. Dafür stehen vorerst 60% der dafür geplanten Haushaltsmittel zur Verfügung.
Bereits vorliegende Anträge zum Begrüßungsgeld werden nun abschließend bearbeitet. Dabei werden auch die bisher zurückgestellten Anträge aus dem Jahr 2023 zeitnah zur Auszahlung gebracht.
Somit können Eltern, mit Hauptwohnsitz in Dessau-Roßlau, in 2024 das Begrüßungsgeld beantragen. Überschreitet die Anzahl der gestellten Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel, werden diese Anträge weiterhin von der Fachstelle Frühe Hilfen entgegengenommen, jedoch zurückgestellt, bis weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Möchten Sie weitere Informationen zum Begrüßungsgeld?
Dann wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau, Fachstelle Frühe Hilfen unter der E-Mail: fruehe-hilfen@dessau-rosslau.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schilling auch gern telefonisch unter 0340 204–1282 zur Verfügung.
Bild: Stadt Dessau-Roßlau | Netzwerk-KinDeR