Bereits in der ersten Jahreshälfte konnte die Auszahlung des Begrüßungsgeldes für Neugeborene und hinzugezogene Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres durch die Entscheidung der Stadt Dessau-Roßlau fortgeführt werden.
Vorliegende Anträge konnten dadurch kontinuierlich bearbeitet und auch neue Antragstellungen entgegengenommen werden.
Die Entscheidung der Stadt Dessau-Roßlau das Begrüßungsgeld trotz angespannter Haushaltslage fortzuführen, wurde von allen Eltern als Zuspruch für die Dessau-Roßlauer Familien aufgenommen.
Umso erfreulicher, dass der zu erwartende Auszahlungsstopp zu Beginn der zweiten Jah-reshälfte aufgrund der Haushaltslage nicht eintreten wird.
Für das Begrüßungsgeld als anerkannte familienfreundliche Maßnahme werden nun seitens der Stadt, Mittel über die Grenze der Haushaltssperre bereitgestellt. Die Bearbeitung der Anträge muss demnach nicht, wie im letzten Jahr, zurückgestellt werden.
Somit können Eltern bis zum Jahresende, das Begrüßungsgeld als Teil des Babywill-kommenspaketes der Stadt Dessau-Roßlau, weiter ungehindert in Anspruch nehmen.
Möchten Sie Informationen zum Begrüßungsgeld?
… dann wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Dessau-Roßlau, Fachstelle Frühe Hilfen unter der E-Mail: fruehe-hilfen@dessau-rosslau.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schilling auch gern telefonisch unter 0340 2041282 zur Verfügung